Schule Obersiggenthal von A - Z
Wissenswertes alphabetisch geordnet
Aargauer Lehrplan
Seit August 2020 gilt ein neuer Aargauer Lehrplan. Er orientiert sich am Lehrplan 21 der deutschschweizer Kantone. Hier können Sie sich im Detail über den Aargauer Lehrplan informieren:
- Aargauer Lehrplan Volksschule
- Informationen zum Lehrplan auf dem Schulportal
Absenzen
Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernhalten des Kindes können die Eltern mit einer Busse bestraft werden.
Auf Ersuchen der Eltern haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (Schulgesetz, §38). Die vier Halbtage können beliebig zusammengefasst und auch vor oder nach den Schulferien bezogen werden. Kein Anspruch auf den freien Schulhalbtag besteht an Schulanlässen oder Prüfungstagen.
Die Eltern können zudem aus wichtigen Gründen ein Gesuch für die Beurlaubung bzw. Dispensation einzelner Lektionen stellen (Verordnung über die Volksschule, § 13 ff).
Atelierwoche
Alle zwei Jahre führt die Unterstufe eine Atelierwoche durch. Während einer Woche werden klassenübergreifende Projekte durchgeführt.
Besuchstage
Im zweiten, dritten und vierten Quartal werden im Kindergarten und an der Primarschule Besuchstage durchgeführt. An der Oberstufe finden jeweils im November und im Februar Besuchstage statt. Die Daten werden den Eltern mitgeteilt und auch auf der Homepage publiziert.
Beschwerden
Die Schule Obersiggenthal vertritt die Grundhaltung, dass ein Gespräch der Direktbetroffenen der beste Weg ist, um eine Lösung im Interesse aller Beteiligten zu finden. Hier finden Sie weitere Informationen, wie Sie vorgehen können, wenn Sie mit etwas nicht einverstanden sind.
Betreuungskonzept (bei Krankheit von Lehrpersonen)
Kindergarten
In der Regel garantieren wir Ihnen, dass der Unterricht im Kindergarten gemäss Stundenplan stattfindet. Sollte eine Lehrperson kurzfristig erkranken, wird eine Stellvertretung organisiert. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass keine andere Lehrperson im Kindergarten einspringen kann und der Unterricht ausfällt. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich durch die Schulleitung informiert. Ist es Ihnen nicht möglich, die Betreuung für Ihr Kind zu organisieren, so unterstützen wir Sie gerne dabei und suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Primarschule
Das Betreuungskonzept der Primarschule sieht vor, dass bei einem unerwarteten Ausfall einer Lehrperson, die Schülerinnen und Schüler, welche zuhause nicht betreut werden können, in der Schule von einer anderen Lehrperson beaufsichtigt werden. Die Schülerinnen und Schüler, welche in der Schule betreut werden, kommen dabei nicht in den Genuss von Unterricht, sondern lösen allenfalls Hausaufgaben der eigenen Lehrperson oder beschäftigen sich mit Lesen oder Zeichnen.
Dauert die Abwesenheit der Lehrperson länger oder handelt es sich um einen planbaren Ausfall der Lehrperson, sind die Schulleitungen der Primarschule bemüht, schnellstmöglich eine Stellvertretung zu organisieren. Die Eltern werden entsprechend informiert.
Blockzeiten
Seit der Einführung des neuen Aargauer Lehrplans findet an der Primarschule von 08:20 bis 11:50 durchgehend Unterricht statt. Diese 4 Lektionen gelten als Blockzeiten.
Wenn die Betreuung Ihrer Kinder vor 08:20, über Mittag oder am Nachmittag nicht sichergestellt werden kann, dann bietet Ihnen das Chinderhuus Goldiland weitere Möglichkeiten der schulergänzenden Betreuung.
Checks
Siehe dazu die Informationen zu den Checks vom Kanton Aargau sowie die Elterninformationen. Die Checks finden jeweils statt:
- Check P3: Zu Beginn der 3. Primarklasse
- Check P5: Gegen Ende der 5. Primarklasse
- Check S2: Mitte der 2. Oberstufenklasse
- Check S3: Gegen Ende der 3. Oberstufenklasse
Digitalisierung
Der Aargauer Lehrplan gibt es vor: Einerseits wurde mit "Medien und Informatik" ein neues Fach eingeführt und andererseits sollen Medien und Informatik bereits ab dem Kindergarten fächerübergreifend eingesetzt werden. Dies bedingt ein entsprechendes pädagogisches Konzept, das nötige Know-How sowie eine moderne Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurde ein umfassendes IT-Konzept erarbeitet, welches seit 2021 umgesetzt wird.
Die technische Infrastruktur in den Schulzimmern wurde an vielen Orten erneuert. Ab der 4. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein personalisiertes iPad und einen Zugang zu Microsoft365. Auch der Kindergarten und die Unterstufe wurden mit zusätzlichen Geräten ausgerüstet. Das bedingt eine entsprechende methodische Anpassung des Unterrichts. Die Lehrpersonen wurden und werden intern weitergebildet, in der pädagogischen Umsetzung begleitet und betreut.
Elternanlässe (Elternabend, Elterngespräch)
Schulintern bestehen Minimalvorgaben bzgl. Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit den Eltern auf Klassenstufe. Pro Schuljahr findet mindestens ein Elterngespräch und ein Elternanlass (Elternabend o.ä.) statt. Weitere Kontakte entstehen je nach Bedürfnis beider Seiten.
Schriftliche Informationen erfolgen in der Regel über Klapp.
Ferienplan
Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan.
Fotos und Filme
1. Aufnahmen (Foto, Video, Ton) im Unterricht zu schulischen Zwecken
Aufnahmen zur Erfüllung unmittelbarer pädagogischer Ziele sind erlaubt. Diese dürfen nur für die am Unterricht- oder Schulprojekt beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Sie werden nicht archiviert und nach Gebrauch wieder gelöscht.
Die Aufnahmen erfolgen durch die Lehrperson oder durch Schülerinnen und Schüler, welche von der Lehrperson dazu beauftragt wurden. Ohne einen solchen Auftrag dürfen Schülerinnen und Schüler keine Aufnahmen machen.
2. Aufnahmen durch Eltern an SchulanlässenAufnahmen der Eltern an Schulanlässen wie Festen oder Theateraufführungen sind in gemässigtem Rahmen gestattet, ausser die Schule oder andere involvierte Institutionen verbieten dies. Die Aufnahmen dürfen nur für den Eigengebrauch verwendet werden. Die Aufnahmen sollten sich auf das eigene Kind fokussieren. Eine Veröffentlichung (z.B. auf sozialen Medien) oder ein Weiterleiten der Fotografien an Dritte (z.B. durch soziale Medien) ist nicht erlaubt.
3. Klasseninterne Aufnahmen im Interesse aller Beteiligten
Innerhalb einer Klasse dürfen Aufnahmen gemacht und an die Schüler*innen und Eltern abgegeben werden, sofern diese im Interesse aller Beteiligten sind und unter der Leitung der Lehrpersonen durchgeführt werden. Beispiele dafür sind Klassenfotos, Präsentationen am Elternabend, Fotos von klasseninternen Veranstaltungen oder Erinnerungsfotos als Abschiedsgeschenke beim Austritt.
4. Öffentliche Publikationen
Von einzelnen schulischen Anlässen wird auf dieser Website berichtet. Bei grösseren Anlässen werden auch Fotos in externen Medien publiziert. Dabei werden keine Portraits, keine nachteiligen Aufnahmen und keine personenbezogenen Angaben über die Schülerinnen und Schüler gemacht.
Falls Sie nicht einverstanden sind, dass Bilder mit Ihrem Kind in einem dieser Medien erscheinen, bitten wir Sie, die Schulleitung schriftlich zu informieren.5. Widerrechtliche Aufnahmen
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes stellen nicht bewilligte Aufnahmen, insbesondere deren Veröffentlichung (z.B. im Internet) oder Weiterleitung an Dritte eine strafbare Handlung dar, die eine Anzeige zur Folge haben kann.
Fundgegenstände
Wenn Ihr Kind in der Schule oder in der Turnhalle etwas vergessen hat, dann wenden Sie sich am besten an den entsprechenden Hauswart.
Eine Übersicht der Hauswarte und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Liegengelassene Kleider werden nach ein paar Wochen entsorgt.
Hausaufgaben
Bezüglich Hausaufgaben orientiert sich die Schule Obersiggenthal an den Empfehlungen des BKS.
Ideenbüro
Das Ideenbüro ist eine Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler des Schulhauses Unterboden. Es wird von 4 bis 6 Schülerinnen/Schülern der Mittelstufenklassen zusammen mit dem Schulsozialarbeiter Wimi Wittwer geleitet.
Ideen, Wünsche und Probleme werden laufend im Ideenbüro-Briefkasten gesammelt. Die 4 bis 6 Schülerinnen/Schüler treffen sich einmal pro Woche mit Wimi Wittwer, um die Anliegen zu besprechen. Wer ein Anliegen in den Briefkasten geworfen hat, wird ins Ideenbüro eingeladen. Das Ideenbüro hilft, Probleme zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen zu lösen und Projektideen umzusetzen.
Wenn sich keine Anliegen im Briefkasten befinden, organisiert das Ideenbüro von sich aus Events für die Schülerinnen und Schüler des Schulhauses, wie z.B. eine Weihnachtsfeier, ein Filmabend, eine Schnitzeljagd, eine Wasserschlacht usw.
Die Ideenbüro-Crew wird jedes Quartal aus freiwilligen Schülerinnen und Schülern der Mittelstufenklassen neu zusammengesetzt.
Instrumentalunterricht
Für den Instrumentalunterricht an der Schule Obersiggenthal ist die Musikschule Baden zuständig.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Musikschule Baden.
Klassenlager
An der Mittelstufe und an der Oberstufe finden je ein Klassenlager pro Klasse statt. Die Klassenlehrperson legt das Datum fest.
Klassenlehrperson
Die Klassenlehrperson trägt die Klassenverantwortung und ist die primäre Ansprechperson für die Eltern in allen schulischen Fragen. In der Regel unterrichtet sie die Klasse in einem oder mehreren Kernfächern. In ihrer Klassenverantwortung wird sie fachlich unterstützt durch Fachlehrpersonen und in Bezug auf einzelne Schülerinnen und Schüler durch Förderpersonen (schulische Heilpädagogin, Lehrperson für Deutsch als Zweitsprache, Logopädie).
Klassenwoche
Zweimal jährlich führen die Mittel- und Oberstufe eine Klassenwoche durch. Während dieser Zeit gehen einzelne Klassen ins Lager, andere führen Projektunterricht durch.
Läuse
Immer wieder treiben Läuse auf den Köpfen der Schülerinnen und Schüler ihr Unwesen. Falls Sie als Eltern bei Ihrem Kind solche entdecken sollten, dann wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson.
Gerne informieren wir Sie, wie man die lästigen Viecher wieder loswerden kann. Und bei ganz hartnäckigen bzw. mehreren Fällen in einer Klasse kümmern sich unsere Kopfhygienikerinnen ("Laustanten") darum.
Lehrmittel
Lehrmittel werden vom Kanton weitgehend vorgegeben. Informationen dazu finden Sie auf dem kantonalen Schulportal. Pro Fach wird jeweils eines oder mehrere Lehrmittel empfohlen. Wenn mehrere Lehrmittel empfohlen werden, entscheidet sich die jeweilige Stufe in der Regel für eines, welches dann von allen Lehrpersonen der Schule Obersiggenthal verwendet wird. So können sich die Lehrpersonen der folgenden Stufe darauf einstellen.
Die Lehrmittel entwickeln sich im Moment laufend weiter. Dies hängt einerseits mit den Anforderungen des Lehrplan 21 zusammen. Andererseits führt der Digitalisierungsdruck zu neuen Formen.
Lehrplan 21
Seit August 2020 gilt ein neuer Aargauer Lehrplan. Er orientiert sich am Lehrplan 21 der deutschschweizer Kantone. Hier können Sie sich im Detail über den Aargauer Lehrplan informieren:
- Aargauer Lehrplan Volksschule
- Informationen zum Lehrplan auf dem Schulportal
Medien und Informatik
Der Aargauer Lehrplan gibt es vor: Einerseits wurde mit "Medien und Informatik" ein neues Fach eingeführt und andererseits sollen Medien und Informatik bereits ab dem Kindergarten fächerübergreifend eingesetzt werden. Dies bedingt ein entsprechendes pädagogisches Konzept, das nötige Know-How sowie eine moderne Infrastruktur. Zu diesem Zweck wurde ein umfassendes IT-Konzept erarbeitet, welches seit 2021 umgesetzt wird.
Die technische Infrastruktur in den Schulzimmern wurde an vielen Orten erneuert. Ab der 4. Primarklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ein personalisiertes iPad und einen Zugang zu Microsoft365. Auch der Kindergarten und die Unterstufe wurden mit zusätzlichen Geräten ausgerüstet. Das bedingt eine entsprechende methodische Anpassung des Unterrichts. Die Lehrpersonen wurden und werden intern weitergebildet, in der pädagogischen Umsetzung begleitet und betreut.
Musikschule
Für den Instrumentalunterricht an der Schule Obersiggenthal ist die Musikschule Baden zuständig.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Musikschule Baden.
Oberstufenparlament (OSPA)
Konzept Oberstufenparlament (OSPA)
Alle Schülerinnen und Schüler am OSOS sollen die Möglichkeit haben, sich in den Schulalltag einzubringen. Einerseits durch den direkten Kontakt mit den Lehrpersonen, andererseits in der Teilnahme im OSPA.
Das OSPA besteht aus einem Vorstand und den Delegierten aus den jeweiligen Oberstufenklassen. Die Delegierten werden durch ihre Schulkolleginnen und Schulkollegen in den jeweiligen Klassen gewählt. Die Delegierten und der Vorstand bilden zusammen das Schülerkomitee (SK). Der Vorstand besteht aus interessierten Schülerinnen und Schülern aus dem ganzen OSOS und wird vom SK für ein Jahr gewählt. Eine Amtsperiode dauert vom ersten Schultag nach den Sommerferien bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien. Vorstand und Delegierte beraten in mehreren Sitzungen aktuelle Geschehnisse aus dem Schulalltag. Das SK gehört zur schulinternen Organisation. In diesem Rahmen pflegt das SK die folgenden Prämissen:
1. Grundsätzliches
- Werte wie Fairness, Verantwortungsbewusstsein, Hilfsbereitschaft und gegengegenseitiger Respekt werden besonders betont.
- Konflikte werden auf faire Weise gelöst.
- Verantwortungsbewusstes Handeln ist wichtig.
- Es gilt das Prinzip des Mehrheitsentscheides.
- Die Lehrpersonen begleiten das SK mit einer Begleitgruppe.
- Die Schulsozialarbeit ist integriert.
2. Ziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- im Schulalltag mitdenken, mitreden und mitgestalten können,
- mehr Mitbestimmung und Mitverantwortung erhalten,
- im vorgegebenen Rahmen Anliegen und Ideen einbringen,
- eigenständig und mitverantwortlich Anlässe organisieren,
- auftretende Probleme unter Schülerinnen und Schülern besprechen und wenn
möglich eine Lösung dafür finden, - demokratische Vorgänge verstehen, anwenden und erleben,
- das Schulhausklima mitprägen und verantworten.
3. Aufgaben
Die Prioritäten werden durch den OSPA-Vorstand von Jahr zu Jahr festgelegt und gewichtet.
3.1 Aufgaben Schülerkomitee (SK)
- Das Anschlagbrett und eine Spielkiste für die grosse Pause betreuen,
- die Abschlussfeier mitgestalten,
- repräsentative Aufgaben übernehmen (OSPA am ersten Schultag vorstellen, etc.),
- Anlässe mitorganisieren (auf kultureller, sportlicher oder kulinarischer Ebene,
Herbstfest, etc.), - Regeln festlegen (im Umgang miteinander, Kleider, Sprache, etc.),
- Peacemaker-Rolle übernehmen,
- Nachhilfestunden organisieren,
- die Wahlen des Vorstandes sicherstellen.
3.2 Aufgaben (Klassen-)Lehrpersonen
- Zeitfenster für die Belange des SK bereitstellen,
- Ausbildung in Gesprächsführung, Protokoll schreiben, Budget, etc. sicherstellen,
- das SK in seiner Tätigkeit beratend begleiten.
Promotionen
Die Zeugnisnoten entscheiden über die Beförderung in die nächst höhere Klasse. Die Leistungsbeurteilung und die Promotionen werden an der Volksschule im Kanton Aargau einheitlich geregelt. Sie basieren auf der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung).
Schneesportlager
Ab der 5. Primarklasse und bis Ende der Oberstufe führt die Schule Obersiggenthal jeweils pro Jahrgang ein Schneesportlager in der ersten Sportferienwoche durch. Wir kennen keine andere Schule, welche im Verhältnis zu ihrer Grösse so viele freiwillige Schneesportlager durchführt und sind stolz darauf, dass wir immer wieder genügend Teilnehmende und Personen für die Lagerleitung finden. Dies auch dank grosszügiger Unterstützung der Gemeinde Obersiggenthal.
Schulordnung
Die Schulordnung der Primarschule bzw. die Hausordnung der Oberstufe wird nach dem Übertritt mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und abgegeben.
Schulreise
Jährlich findet eine eintägige Schulreise oder ein Klassenlager statt. Im letzten Schuljahr dauert die Schulreise zwei Tage. Die Klassenlehrperson legt das Datum fest.
Schulsozialarbeit
Alle Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie hier.
Schulzahnprophylaxe
Unsere Fachpersonen für Schulzahnprophylaxe besuchen regelmässig alle Kindergarten- und Primarklassen. Die Schülerinnen und Schüler werden in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Kantons.
Schwimmunterricht
Die Gemeinde Obersiggenthal verfügt über ein tolles Hallen- und Gartenbad. Die Schule nutzt diese gute Infrastruktur, indem sie Schwimmunterricht anbietet, der über den Lehrplan hinausgeht: Im Kindergarten finden jeweils nach den Frühlingsferien Intensivkurse statt. In der Primarschule ist alle zwei Wochen eine Lektion Schwimmen fest im Stundenplan verankert. Sowohl im Kindergarten als auch an der Primarschule wird der Unterricht von einer professionellen Schwimmlehrerin gemeinsam mit der Sportunterricht erteilenden Lehrperson durchgeführt. Auch an der Oberstufe, in welcher der Unterricht durch die Sportlehrpersonen erteilt wird, findet regelmässiger Schwimmunterricht statt. Der gesamte Schwimmunterricht orientiert sich an einem stufenübergreifend abgestimmten pädagogischen Konzept.
Seniorinnen und Senioren an der Schule
In verschiedenen Klassen vom Kindergarten bis zur Oberstufe unterstützen Seniorinnen und Senioren unsere Lehrpersonen beim Unterrichten. Es ist eine "Win-Win-Win-Situation": Die Schülerinnen und Schüler profitieren von deren Lebenserfahrungen, die Lehrpersonen werden entlastet und die Seniorinnen oder Senioren bleiben jung durch den Kontakt mit den Kindern. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Interesse für einen solchen Einsatz haben oder eine Person kennen, die Interesse haben könnte!
Stufenwechsel
Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe: Im Verlauf einer Schulkarriere durchläuft jedes Kind mehrere Stufenwechsel. Diese Stufenwechsel nennt man auch Übertritte. Ein Stufenwechsel bzw. ein Übertritt ist einerseits mit einem Wechsel der Klassenlehrperson verbunden. Andererseits wechseln auch die Schülerinnen und Schüler: Die Klassen werden neu gebildet.
Jede Stufe dauert drei Jahre, beim Kindergarten sind es nur zwei Jahre.
Die Oberstufe ist die einzige Stufe, an welcher die Klassen nach Leistungsniveau zusammengestellt werden. Es wird unterschieden zwischen Bezirks-, Sekundar- und Realschule. Je nach Leistungsentwicklung sind auch Wechsel zwischen diesen Leistungszügen möglich.
Die Klassenlehrperson der Mittelstufe schlägt den Eltern im Verlauf der 6. Klasse eine Einstufung für die Oberstufe vor. Falls die Eltern mit dieser Einstufung nicht einverstanden sind, findet eine Anhörung durch die Schulleitung und dem für die Schule zuständigen Gemeinderat statt. Danach erfolgt ein Entscheid durch den Gemeinderat.
Die Übertritte sind in der Promotionsverordnung des Kantons Aargau geregelt.
Übertritt
Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe: Im Verlauf einer Schulkarriere durchläuft jedes Kind mehrere Stufenwechsel. Diese Stufenwechsel nennt man auch Übertritte. Ein Stufenwechsel bzw. ein Übertritt ist einerseits mit einem Wechsel der Klassenlehrperson verbunden. Andererseits wechseln auch die Schülerinnen und Schüler: Die Klassen werden neu zusammengestellt.
Jede Stufe dauert drei Jahre, beim Kindergarten sind es nur zwei Jahre.
Die Oberstufe ist die einzige Stufe, an welcher die Klassen nach Leistungsniveau zusammengestellt werden. Es wird unterschieden zwischen Bezirks-, Sekundar- und Realschule. Je nach Leistungsentwicklung sind auch Wechsel zwischen diesen Leistungszügen möglich.
Die Klassenlehrperson der Mittelstufe schlägt den Eltern im Verlauf der 6. Klasse eine Einstufung für die Oberstufe vor. Falls die Eltern mit dieser Einstufung nicht einverstanden sind, findet eine Anhörung durch die Schulleitung und dem für die Schule zuständigen Gemeinderat statt. Danach erfolgt ein Entscheid durch den Gemeinderat.
Die Übertritte sind in der Promotionsverordnung des Kantons Aargau geregelt.
Urlaub
Die Urlaubsregeln für die Schülerinnen und Schüler von Kindergarten, Primar- und Oberstufe finden Sie im beiliegenden Formular.
Verkehrsunterricht
Die Schule empfiehlt, dass die Kinder den Schulweg zu Fuss gehen. Mit diesen wertvollen Erfahrungen lernen sie, sich selbstständig und sicher im Strassenverkehr zu bewegen. Natürlich macht es Sinn, wenn die Eltern mit ihrem Kind vor dem Schuleintritt den Schulweg ein paar Mal gemeinsam ablaufen oder es in den ersten Wochen nach dem Schuleintritt zumindest teilweise begleiten.
Im ersten Quartal des Kindergartenjahres instruiert ein Verkehrsinstruktor der Regionalpolizei die Kinder, wie sie sich auf der Strasse und im Verkehr verhalten sollen. Auch in den Folgejahren wird das richtige Verhalten im Verkehr durch die Lehrpersonen oder den Verkehrsinstruktor immer wieder thematisiert.
In der 5. Klasse legen die Kinder die Veloprüfung ab.