Von der Primarschule an die Oberstufe

Im Kanton Aargau erfolgt der Übertritt von der Primarschule an die Oberstufe nach der 6. Klasse. Die Klassenlehrpersonen empfehlen die Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen an einen der drei Oberstufentypen: Realschule, Sekundarschule oder Bezirksschule. Die Empfehlung erfolgt aufgrund der Leistungen in den Kernfächern, den Erweiterungsfächern, dem Lern- und Arbeitsverhalten und der Entwicklungsprognose.

Kriterien für den Übertritt in die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule

Schulleistung:

  • Notendurchschnitt der Kernfächer Deutsch, Mathematik und NMG
  • Notendurchschnitt der Erweiterungsfächer Englisch, Französisch, Bewegung und Sport, Bildnerisches Gestalten, Musik, Textiles Werken und Werken

Selbstkompetenz:

  • Selbstständigkeit
    - Planen, ausführen, durchhalten, abschliessen
    - Interesse, Selbstmotivation
    - Selbstverantwortung, Eigeninitiative
  • Problemlösefähigkeit
    - Zielorientierung
    - Anwenden, übertragen, strukturieren, vernetzen
    - Neugierde, Kreativität
  • Auffassungsgabe
    - Merkfähigkeit
    - Neues mit Bekanntem verbinden
    - Schlüsse ziehen
    - Lerntempo, ...
  • Ausgeglichenheit, konstante Leistungen

Entwicklungsprognose:

  • Bisherige Leistungs- und Motivationsentwicklung: steigend oder fallend?
  • Reserven
  • Leistungsbereitschaft aus Eigenantrieb
  • Umgang mit Schwierigkeiten

Bei der Beurteilung für den Stufenübertritt sind also nicht nur die Noten ausschlaggebend, sondern die Gesamtbeurteilung der Leistung und des Lern- und Arbeitsverhaltens. Zur Aufnahme werden nur Schülerinnen und Schüler empfohlen, deren Verbleib in der künftigen Leistungsstufe erwartet werden kann. Die Aufnahme erfolgt provisorisch mit einer Probezeit von einem Jahr.

Ablauf des Übertritts

  • Die Lehrpersonen führen in der Mittelstufe mit den Eltern Standortgespräche über die Leistungen ihres Kindes durch.
  • Vor den Herbstferien veranstaltet die Schulleitung einen Elternabend zum Thema Übertritt an die Oberstufe.
  • Am Ende des 1. Semesters der 6. Klasse informieren die Lehrpersonen die Eltern über die Übertrittempfehlung. Die Eltern unterschreiben, ob sie mit der Empfehlung einverstanden bzw. nicht einverstanden sind.
  • Die Lehrperson leitet ihre Empfehlung an die Schulleitung weiter. Sind die Lehrperson und die Eltern nicht gleicher Meinung, hört eine Vertretung von Gemeinderat und Schulleitung die Eltern auf Wunsch an.
  • Der Gesamtgemeinderat entscheidet über die Stufenzuteilung. Die Eltern werden schriftlich über den Entscheid informiert.
  • Sind Eltern der Meinung, dass beim Übertrittentscheid von Seiten der Schule oder Gemeinde ein grundlegender und schwerwiegender Fehler vorgefallen sei, können sie innert 30 Tagen nach Zustellung des Entscheides des Gesamtgemeinderates beim Schulrat des Bezirks Baden Rekurs (Einsprache) erheben.
  • Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitung der Oberstufe.

Typenwechsel innerhalb der Oberstufe

Zwischen den Oberstufentypen bestehen verschiedene Übertrittmöglichkeiten, welche der unterschiedlichen Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Der Übertritt in einen anderen Oberstufentyp erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres. Ein Übertritt ist auf Empfehlung nach jedem Jahr möglich. Nach jedem Übertritt folgt eine Probezeit.

In der Sekundar- und Bezirksschule sind Repetitionen nicht mehr möglich. Bezirks- bzw. Sekundarschülerinnen und –schüler, welche die Promotionsbedingungen nicht erfüllen, wechseln von der Bezirksschule in die Sekundarschule bzw. von der Sekundarschule in die Realschule.

Schulleitung Oberstufe

Marius Willi

Erreichbar: Montagmorgen, Dienstag, Donnerstag, Freitagmorgen

Oberstufenzentrum OSOS
Landschreiberstrasse 1

5415 Nussbaumen